Mag. Clemens Nöstler
Rechtsanwalt
Meine juristische Tätigkeit verstehe ich nicht nur im Sinne eines Beraters, sondern auch als eine rechtliche Stütze in verschiedensten Bereichen der Rechtsmaterie. Individuelle Lösungen für Ihr Anliegen – egal, ob Probleme des alltäglichen Lebens oder komplexe Sachverhalte – werden in meiner Rechtsanwaltskanzlei stets im vertrauensvollen Miteinander geschaffen. Meine Mandanten werden jederzeit in das Geschehen eingebunden, über mögliche Risiken & realistische Erfolgschancen aufgeklärt und erhalten eine Beratung, die auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Eine Lösung zu erarbeiten, die Ihre persönlichen Interessen stützt und langfristig für Sie das bestmögliche Ergebnis bietet steht im Zentrum meiner Tätigkeit!
Ich setze auf
Spezialisierung
Als Rechtsanwalt vertrete ich Sie insbesondere in Angelegenheiten des Erbrechts, Gesellschaftsrechts sowie des Liegenschafts- und Immobilienrechts, in denen ich Ihnen mit umfassendem Know-how und Erfahrung rechtlich zur Seite stehe. Ferner unterstütze ich Sie gerne im Bereich des Schadenersatz- & Gewährleistungsrechts und verteidige Ihre Interessen auch im Strafrecht – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
Besonders das Erbrecht erweist sich immer wieder als vielfältig und äußerst komplex. Bei der Nachlassplanung und Vermögensweitergabe können neben jener Querschnittsmaterie auch gesellschaftsrechtliche Aspekte und Fragen im Liegenschaftsrecht eine wichtige Rolle spielen. Ich nehme mir daher gerne die Zeit, die es benötigt, um Sie über Ihre individuelle Rechtslage verständlich aufzuklären!
Rechtsgebiete
Rechtsanwalt Mag. Clemens Nöstler
Erbrecht
- Nachlassplanung & Erbfolge
- Erstellung von letztwilligen Verfügungen
- Betreuung in Verlassenschaftsverfahren
- Vertretung in Erbschaftsprozessen
- Beratung im Pflichtteilsrecht
Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsgründungen; Umgründungen
- Errichtung von Gesellschaftsverträgen
- Anteilsübertragung & Unternehmenskäufe
- Corporate Housekeeping
- Vertretung in Gesellschaftskonflikten
Liegenschafts- und Immobilienrecht
- Erstellung/Prüfung von Kaufverträgen &
- Miet-, Pacht, sowie Schenkungsverträge
- Grundbücherliche Durchführung
- Überprüfung von Mietzins und Betriebskosten
- Vertretung in Mietzins- und Räumungsklagen
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- Versierte Beratung zu Gewährleistungsrechten
- Durchsetzung/Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Beratung zu Schmerzengeld- und Schadenersatz
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht
Strafrecht
- Vertretung im Ermittlungsverfahren
- Verteidigung bei Haftverhandlungen,
- Hauptverhandlungen & Rechtmittelverfahren
- Beratung von Opfern sowie Opferschutz
- Privatbeteiligtenvertretung
Weitere Rechtsgebiete:
FAQ
Mit welchen Kosten muss ich für eine Erstberatung rechnen?
Kann ich die entstanden Kosten über eine Rechtsschutzversicherung abrechnen?
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Kosten (Gerichtsgebühren, Sachverständigengebühren, Kosten der Gegenseite, sowie meine Kosten) von dieser übernommen werden. Insbesondere hängt dies vom Umfang Ihrer Versicherungspolizze ab. Hingewiesen wird darauf, dass Rechtsschutzversicherungen teilweise einen Selbstbehalt vorsehen und mit einer bestimmten Versicherungssumme gedeckelt sind.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, berate ich Sie gerne im Zuge eines ersten Telefonats bzw. im Zuge einer Erstberatung.
Wie erfolgt eine Verrechnung meiner erbrachten Leistungen?
Stundensatz
Mein Honorar wird grundsätzlich nach Stundensatz verrechnet. Die Höhe des zur Verrechnung gelangenden Stundensatzes hängt insbesondere von der Komplexität des Auftrags ab und wird vorab mit Ihnen vereinbart. Eine Verrechnung erfolgt im 5 Minutentakt.
Einzelleistungen – Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)
Erfolgt keine Vereinbarung über einen Stundensatz werden meine erbrachten Leistungen nach Einzelleistungen abgerechnet. Als Bemessungsgrundlage dient grundsätzlich der verfahrensgegenständliche Streitwert. Ist ein Streitwert nicht vorhanden wird das RATG bzw. werden die AHK herangezogen und aus dem RATG bzw. den AHK ein Streitwert abgeleitet.
Umsatzsteuer (USt)
Sämtliche Honorarangaben verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
Gebühren und (sonstige) Barauslagen
Im Honorar sind weder Gebühren (wie z.B. Gerichtsgebühren, Verwaltungsgebühren) noch sonstige Barauslagen (wie z.B. Porto) enthalten. Gebühren und (sonstige) Barauslagen werden dem Honorar hinzugerechnet.
Wann erfolgt eine Verrechnung meiner erbrachten Leistungen?
Mit welchen Kosten muss ich für eine Erstberatung rechnen?
Kann ich die entstanden Kosten über eine Rechtsschutzversicherung abrechnen?
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Kosten (Gerichtsgebühren, Sachverständigengebühren, Kosten der Gegenseite, sowie meine Kosten) von dieser übernommen werden. Insbesondere hängt dies vom Umfang Ihrer Versicherungspolizze ab. Hingewiesen wird darauf, dass Rechtsschutzversicherungen teilweise einen Selbstbehalt vorsehen und mit einer bestimmten Versicherungssumme gedeckelt sind.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, berate ich Sie gerne im Zuge eines ersten Telefonats bzw. im Zuge einer Erstberatung.
Wie erfolgt eine Verrechnung meiner erbrachten Leistungen?
Stundensatz
Mein Honorar wird grundsätzlich nach Stundensatz verrechnet. Die Höhe des zur Verrechnung gelangenden Stundensatzes hängt insbesondere von der Komplexität des Auftrags ab und wird vorab mit Ihnen vereinbart. Eine Verrechnung erfolgt im 5 Minutentakt.Einzelleistungen – Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), Allgemeinen Honorar-Kri- terien (AHK)
Erfolgt keine Vereinbarung über einen Stundensatz werden meine erbrachten Leistungen nach Einzelleistungen abgerechnet. Als Bemessungsgrundlage dient grundsätzlich der verfahrensgegenständliche Streitwert. Ist ein Streitwert nicht vorhanden wird das RATG bzw. werden die AHK herangezogen und aus dem RATG bzw. den AHK ein Streitwert abgeleitet.Umsatzsteuer (USt)
Sämtliche Honorarangaben verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.Gebühren und (sonstige) Barauslagen
Im Honorar sind weder Gebühren (wie z.B. Gerichtsgebühren, Verwaltungsgebühren) noch sonstige Barauslagen (wie z.B. Porto) enthalten. Gebühren und (sonstige) Barauslagen werden dem Honorar hinzugerechnet.Wann erfolgt eine Verrechnung meiner erbrachten Leistungen?
Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung erfolgt meine Verrechnung monatlich. Wird eine Causa während des Monats beendet, erfolgt die Verrechnung mit Abschluss der Angelegenheit.
Kontaktieren Sie mich
Rechtliche Herausforderungen benötigen oftmals individuelle Lösungen.
Kontaktieren Sie mich gerne, um im Zuge eines ersten Beratungsgespräches Ihr persönliches Anliegen zu besprechen. In meiner Rechtsanwaltskanzlei erfolgt Beratung individuell und flexibel.