Erbrecht
Das Erbrecht bildet einen besonderen Kompetenzschwerpunkt meiner Kanzlei. Sei es die Errichtung von Testamenten, Erbverträgen & Co, die Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten oder die Geltendmachung von Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen – ich unterstütze Sie gerne bei der Nachlassplanung & vertrete Sie umfassend in Verlassenschaftsverfahren. Auch im Hinblick auf eine etwaige Unternehmensnachfolge stehe ich Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite.
- Sorgfältige Nachlassplanung & Vermögensweitergabe
- Beratung zur gesetzlichen Erbfolge sowie Pflichtteilsrecht
- Errichtung und Prüfung von letztwilligen Verfügungen, wie
- Testamenten, Erbverträgen, Schenkungen auf den Todesfall u.v.m.
- Erbrechtliche Beratung im Hinblick auf Liegenschaften & Immobilien
- Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- (Außer-)Gerichtliche Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Rechtsvertretung in Erbschafts- und Pflichtteilsprozessen
- Geltendmachung von Vermächtnissen
- Anfechtung von Testamenten