Gemeinsam

zu Ihrem Recht

Erbrecht

Das Erbrecht bildet einen besonderen Kompetenzschwerpunkt meiner Kanzlei. Sei es die Errichtung von Testamenten, Erbverträgen & Co, die Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten oder die Geltendmachung von Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen – ich unterstütze Sie gerne bei der Nachlassplanung & vertrete Sie umfassend in Verlassenschaftsverfahren. Auch im Hinblick auf eine etwaige Unternehmensnachfolge stehe ich Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite.

  • Sorgfältige Nachlassplanung & Vermögensweitergabe
  • Beratung zur gesetzlichen Erbfolge sowie Pflichtteilsrecht
  • Errichtung und Prüfung von letztwilligen Verfügungen, wie
  • Testamenten, Erbverträgen, Schenkungen auf den Todesfall u.v.m.
  • Erbrechtliche Beratung im Hinblick auf Liegenschaften & Immobilien
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • (Außer-)Gerichtliche Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Rechtsvertretung in Erbschafts- und Pflichtteilsprozessen
  • Geltendmachung von Vermächtnissen
  • Anfechtung von Testamenten