Gemeinsam

zu Ihrem Recht

Verwaltungsstrafrecht

Ich garantiere Ihnen eine effiziente und lösungsorientierte Beratung und Betreuung im Bereich des Verwaltungsstrafrechts. Dazu zählen nicht nur die Beratung in Bezug auf Strafverfügungen, sondern auch die Vertretung in Verfahren vor allen zuständigen Behörden und Verwaltungsgerichten. Besonders Übertretungen im Verkehrsrecht und in der Gewerbeordnung sind keine Seltenheit. Umso wichtiger ist es, Sie bei der Abwehr von rechtswidrigen Bescheiden zu unterstützen und Ihre Rechte zu wahren.

  • Beratung bei Anonymverfügungen, Organstrafverfügungen & Strafverfügungen
  • Prüfung und Abwehr von rechtswidrigen Bescheiden
  • Vertretung bei Aufforderungen zur Rechtfertigung im Verwaltungsstrafverfahren
  • Vertretung im Beschwerdeverfahren gegen Straferkenntnisse vor Landesverwaltungsgerichten bzw. dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof